Die Bestattungspflicht in Deutschland gibt vor, dass sich die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen um die Durchführung der Bestattung kümmern müssen.

Dies beinhaltet in erster Linie die zeitige Durchführung der Leichenschau, die Austellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Art der Bestattung, Grabwahl und Beisetzung). Für die Kosten der Bestattung haben Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufzukommen.

Rechtliche Besonderheiten der Bestattungspflicht

Bestattungspflichtig sind in erster Instanz die Erben, folgend von Ehepartnerin/Ehepartner, Kindern, Eltern und einigen weiteren. Teilweise gibt es regionale Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern, wenn Sie hierzu Fragen haben kontaktieren Sie uns gerne.

Die Bestattungspflicht ist übrigens nicht mit dem Erbrecht verbunden, auch wenn das Erbe abgelehnt wird sind die nächsten Verwandten weiterhin verpflichtet, für die Bestattung des Angehörigen aufzukommen.

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